Satzung des No Names Fanclub 1887
§ 1 Name, Sitz und Zweck
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Der Fanclub trägt den Namen No Names Fanclub 1887 und wird nachfolgend auch mit der Kurzform NNFC87 bezeichnet.
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Gegründet wurde der Fanclub im Jahr 2025. Als inoffizieller Leitspruch wird der Slogan „Unnamed Since 2025“ verwendet.
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Der Fanclub ist ein offiziell beim Hamburger SV registrierter, eigenständiger Zusammenschluss von Fans (OFC) mit Sitz in Uetersen. Er verfolgt ausschließlich nicht-kommerzielle Zwecke.
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Zweck des Fanclubs ist die gemeinschaftliche Unterstützung des Hamburger SV durch gemeinsame Aktivitäten, Fahrten zu Spielen, Fanaktionen sowie den Austausch unter Mitgliedern.
§ 2 Mitgliedschaft und WhatsApp-Community
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Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Fanclubs und des Hamburger SV unterstützt. Die Aufnahme erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars und die aktive Zustimmung zu dieser Satzung sowie zur Datenschutzerklärung.
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Der offizielle, alltägliche Austausch und die vereinsinterne Organisation finden primär in einer externen WhatsApp-Community statt. Der Beitritt zu dieser Community ist für Mitglieder freiwillig, wird jedoch für den Erhalt von Informationen dringend empfohlen.
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Der Vorstand behält sich das Recht vor, eine Aufnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Verhalten oder die Einstellung des Antragstellers nicht mit den Zielen oder dem Gemeinschaftsgeist des Fanclubs vereinbar ist.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss durch den Vorstand oder durch Tod.
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Ein Austritt ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und ist schriftlich oder per E-Mail an die Clubleitung zu erklären. Mit dem Austritt erlischt auch die Berechtigung zur Teilnahme an der internen WhatsApp-Community; das ehemalige Mitglied wird aus den entsprechenden Gruppen entfernt.
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Ein Ausschluss kann durch den Vorstand ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied grob gegen die Interessen des Fanclubs, die Satzung, die Werte des Hamburger SV verstößt oder den Club-Frieden nachhaltig stört (z. B. durch fortgesetztes Fehlverhalten in den Chat-Gruppen).
§ 4 Beiträge und Finanzen
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Der Fanclub erhebt derzeit keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge.
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Sollten für gemeinsame Aktivitäten (z. B. Fahrten, Fanclub-Merchandise) Kosten anfallen, werden diese transparent auf die teilnehmenden Mitglieder umgelegt.
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Sollte die Einführung eines festen Mitgliedsbeitrags in Zukunft notwendig werden, entscheidet darüber der Vorstand nach Anhörung der Mitglieder. Eine Änderung wird den Mitgliedern mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
§ 5 Vorstand (Clubleitung)
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Der Vorstand führt die Geschäfte des Fanclubs und vertritt diesen nach außen sowie gegenüber dem Hamburger SV.
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Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person (Vorsitzender). Weitere Posten (z. B. stellvertretender Vorsitzender) können vom amtierenden Vorstand flexibel ernannt oder angepasst werden, um die Clubarbeit aufzuteilen.
§ 6 Kommunikation und Abstimmungen
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Offizielle Mitteilungen des Vorstands an die Mitglieder erfolgen per E-Mail, über den Ankündigungskanal der WhatsApp-Community oder über die Website.
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Wichtige gemeinsame Entscheidungen können vom Vorstand im Rahmen einer digitalen oder physischen Mitgliederversammlung oder per digitaler Abstimmung (z. B. WhatsApp-Umfrage) eingeholt werden. Die Teilnahme an Abstimmungen ist freiwillig.
§ 7 Datenschutz, Mediennutzung und Chat-Regeln
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fanclub-Website.
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Einwilligung in clubinterne Mediennutzung: Mit dem Beitritt zum Fanclub erklärt sich jedes Mitglied damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen, die im Rahmen von Fanclub-Aktivitäten (z. B. gemeinsamen Stadionbesuchen, Fahrten oder Feiern) entstehen, innerhalb der geschlossenen WhatsApp-Community geteilt und veröffentlicht werden dürfen. Ein ständiges Nachfragen vor dem Hochladen im Chat ist somit für Clubmitglieder nicht erforderlich.
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Schutz von Rechten Dritter (Fremde Personen): Beim Teilen von Medien in der WhatsApp-Community ist darauf zu achten, dass die Rechte unbeteiligter dritter Personen (Nicht-Mitglieder etc.) gewahrt bleiben. Stehen fremde Personen klar erkennbar im Fokus eines Bildes, sind diese vor dem Hochladen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verpixeln oder Unkenntlichmachen des Gesichts) zu schützen, sofern keine Einwilligung vorliegt. Reine Panoramaaufnahmen sind hiervon ausgenommen.
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Haftungsausschluss für Chat-Inhalte: Jedes Mitglied ist für seine in den Fanclub-WhatsApp-Gruppen verfassten Nachrichten, geteilten Medien (Bilder, Videos) oder Links rechtlich absolut selbst verantwortlich. Das Teilen von rechtswidrigen, beleidigenden, rassistischen oder urheberrechtlich geschützten Inhalten ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss aus der Gruppe und dem Fanclub. Der Fanclub und dessen Vorstand übernehmen keine Haftung für die Beiträge einzelner Mitglieder.
§ 8 Auflösung des Fanclubs
Im Falle der Auflösung des Fanclubs entscheidet der Vorstand über die Verwendung etwaiger gemeinschaftlicher Mittel (z. B. Restgelder aus Spenden oder Umlagen). Diese Mittel werden einem sinnvollen, HSV-nahen oder gemeinnützigen Zweck zugeführt.
§ 9 Inkrafttreten und Änderungen
Diese Satzung wurde ursprünglich am 13.04.2025 beschlossen und im Rahmen der organisatorischen Umstellung am 20.08.2026 aktualisiert. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.